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Weitere Informationen rund um das Thema Brandschutz
Wir haben für Sie eine Auswahl der Brandschutztipps des Landesfeuerwehrverbands Bayern zusammengestellt:
Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3)
Diese Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) gibt den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von
Arbeitsstätten wieder.
Sicherheitszeichen
Die Sicherheitszeichen sind der Berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
am Arbeitsplatz“ (BGV A8)
entnommen.
BBK-Flyer "Waldbrand - Vorsorge und Selbsthilfe"
Waldbrände in Mitteleuropa sind nur selten Naturereignisse.
Nur zwischen drei Prozent und zehn Prozent werden von Blitzschlägen
verursacht. Über 90 Prozent der Waldbrände sind auf
menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen. Die Ursachen
reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe
über die Selbstentzündung (zum Beispiel alter Munition aus den
Weltkriegen), Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren
über brennbarem Untergrund bis zur Fahrlässigkeit im Umgang
mit offenem Feuer und zur Brandstiftung.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, BBK
