Weitere Informationen rund um das Thema Brandschutz

Wir haben für Sie eine Auswahl der Brandschutztipps des Landesfeuerwehrverbands Bayern zusammengestellt:
 
Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3)
Diese Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
 
Sicherheitszeichen
Die Sicherheitszeichen sind der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8) entnommen.
 
BBK-Flyer "Waldbrand - Vorsorge und Selbsthilfe"
Waldbrände in Mitteleuropa sind nur selten Naturereignisse. Nur zwischen drei Prozent und zehn Prozent werden von Blitzschlägen verursacht. Über 90 Prozent der Waldbrände sind auf menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen. Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe über die Selbstentzündung (zum Beispiel alter Munition aus den Weltkriegen), Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund bis zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und zur Brandstiftung.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, BBK